Sonderinformation
Verjährungsfrist (Eingruppierung von Beschäftigten in Serviceeinheiten in der Abteilung Grundbuch in die EG 9a TV-L)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der HPR-Info von Mai 2021 ist ein Hinweis aufgeführt, der viele Beschäftigten erschreckt hat. ch habe dazu viele Anfragen bekommen.
Der Hinweis lautet:
Tarifbeschäftigte in Grundbuchabteilungen, welche bereits im Jahr 2020 einen positiven schriftlichen Bescheid des Brandenburgischen OLG zur Höhergruppierung in die EG 9a TV-L erhalten haben, müssen ihren Anspruch wegen möglicher Verjährung einklagen.
Die Verjährung der Ansprüche aus der Höhergruppierung zum 01.05.2020 verjährt am 31.12.2023. Die Verjährungsfristen ergeben sich aus § 195 BGB.
Unsere Mitglieder haben durch uns die Information erhalten, ihre Ansprüche schriftlich gegenüber ihrer Dienststellenleitung geltend zu machen; Muster wurden zur Verfügung gestellt. Wir arbeiten intensiv daran, dass die Beschäftigten in den Grundbuchabteilungen endlich in die vom OLG festgestellte Entgeltgruppe 9a eingruppiert werden.
Patricia Schreier
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Landesverband Brandenburg
FB Tarif