Presseerklärung: Beabsichtigte Schließung von Arbeitsgerichten!
Gerichtsschließungen in der Krise - Shutdown für die Arbeitsgerichtsbarkeit?
Völlig überraschend traf uns die Nachricht der beabsichtigten Schließung von Arbeitsgerichten im Land Brandenburg.
Bislang wurde durch die Landesregierung immer – und dies völlig zu Recht – die Notwendigkeit der Vertretung der Gerichte flächendeckend im Land angestrebt. Aufgrund der, in einigen Landesteilen geringeren Besiedelungsdichte hat man hierbei in Kauf genommen, dass auch strukturschwache Regionen mit Gerichtsstandorten versehen wurden. Dies ist auch richtig und für die rechtssuchende Bevölkerung notwendig. Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wie in anderen Bundesländern auch, lässt sich bei dieser Betrachtung nicht immer nur das Optimum an den einzelnen Gerichtsstandorten erreichen, so dass durchaus im Interesse einer effektiven Verfahrensbearbeitung und Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Gerichte auch immer wieder über Veränderungen nachzudenken ist.
Gerade in der aktuellen Zeit jedoch die Schließung von Arbeitsgerichtsstandorten zu prüfen, ist unangemessen! Und dann noch unmittelbar vor Weihnachten!
Einen schlechteren Zeitpunkt für eine durchaus, vernünftige Aufgabenkritik hätte man nicht wählen können. Das gesamte Land bereitet einen Lockdown vor, aber die Justiz geht fleißig zur Tagesordnung über oder hat die Notwendigkeit der Vermeidung der Kontakte falsch verstanden!
Inwieweit die Folgen der Pandemie sich auf die Zahlen der Arbeitsgerichtsbarkeit auswirken kann, ist aktuell nur zu mutmaßen. Die Presseerklärungen der Regierungsparteien haben jedoch auch hier direkte Zusammenhänge hergestellt, die nicht von der Hand zu weisen sind.
Warum dann auch noch ausgerechnet das größte Arbeitsgericht des Landes geschlossen werden soll, ist erst recht nicht verständlich.
Eine Landeshauptstadt ohne Arbeitsgerichtsbarkeit? Oder gibt es auch Pläne für eine neue Landeshauptstadt?
Soweit auf Gerichtstage an den bisherigen Standorten verwiesen wird, gibt es im Land ja hinreichende Erfahrungen mit diesen. Erst werden diese – wie im Übrigen auch in der Vergangenheit geschaffene Nebenstellen bei Gerichtsschließungen – mit viel Aufwand eingerichtet, um dann Stück für Stück wegen der Kosten doch abgeschafft zu werden.
Die geplante Einrichtung von Gerichtstagen trifft nur die eine Seite der Problematik der Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts für die Bevölkerung, nämlich die puren Verhandlungen. In der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht kein Anwaltszwang. Dem Rechtssuchenden muss daher das Aufsuchen des Arbeitsgerichts für die Klageerhebung, die Abgabe von Anträgen, Erwiderungen möglich sein. Dies ist aber bei der Veränderung der Standorte über viele Kilometer hinweg illusorisch und rechtlich bedenklich.
Und dann stellt sich auch noch die Frage, ob die Standorte der ordentlichen Gerichtsbarkeit überhaupt in der Lage sind, die notwendigen Verhandlungstage tatsächlich abzudecken.
Betroffen sind neben den Prozessparteien, die nach den Plänen der Landesregierung nun an andere Standorte verwiesen werden, vor allem aber auch die Mitarbeiter der betroffenen Arbeitsgerichte. Diese sind teilweise seit Schaffung der Arbeitsgerichte dort beschäftigt und entsprechend spezialisiert, häufig damit nahezu im Bereich dicht vor dem Ruhestand. Eine Versetzung an den neuen Standort oder an einen anderen Zweig der Gerichtsbarkeit am Ort des bisherigen Arbeitsgerichts stellt für diese Mitarbeiter eine Herausforderung dar, die eben gerade nicht die avisierte Sozialverträglichkeit gewährleistet. Eine Vielzahl der Betroffenen wohnt nicht am Standort des Gerichts und pendelt bereits seit Jahren.
Wenn alle Mitarbeiter, die durch die Schließungen betroffen sind, dann auf die doch weit entfernten künftigen Standorte verwiesen werden, käme auch auf sie eine nicht unerhebliche Verlängerung des Arbeitsweges hinzu.
Dies ist völlig inakzeptabel.
Bleibt eine vernünftige Diskussion abzuwarten.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg feiert am 1.7.2021 in 30jähriges Bestehen. Mit der Schließung von drei Standorten dürften die Feiern hier doch wohl nur eher sehr verhalten ausfallen. Wertschätzung jedenfalls sieht anders aus.
Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Brandenburg e. V.
Landesvorstand
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