Deutsche Justiz-Gewerkschaft
11. Januar 2021

DJG- Sonderinformation

Gespräch mit der Justizministerin des Landes Brandenburg Susanne Hoffmann am 10.12.2020

Am 10. Dezember 2020 hatte der Vorstand der DJG Landesverband Brandenburg e. V. die Möglichkeit gehabt, mit der Ministerin des Justizministeriums, Susanne Hoffmann, ein Gespräch zu führen.

Folgende Punkte haben wir angesprochen:

1. Eingruppierung der Serviceeinheiten in die EG 9a nach BAG-Urteilen

Frau Hoffmann erklärte, dass die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen wird, ob gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Sie erklärte weiter, dass die Urteile des BAG die Arbeitgeber vor erhebliche Probleme stellen, auch im Hinblick auf die Besoldungsstruktur. Auf Nachfrage, ob das Justizministerium auf die Einrede der Verjährung verzichtet, erklärt sie, dass dies nur das Ministerium der Finanzen erklären kann. Die Erklärung sei in Arbeit.

2. Eingruppierung der Serviceeinheiten der Abteilung Grundbruch in die EG 9a ab dem 01.05.2020

Das OLG hat durch eine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung festgestellt, dass die Servicebeschäftigten in der Abteilung Grundbuch zum 01.05.2020 in die EG 9a einzugruppieren sind. Einige Amtsgerichte haben die Beschäftigten darüber schriftlich informiert, andere bekamen gar keine Auskunft. Die Höhergruppierung zum 01.05.2020 erfolgte bis zum heutigen Tage nicht. Auf Nachfrage erklärte die Ministerin, dass dem OLG hier noch, aufgrund fehlender Informationen, die Bewirtschaftungsbefugnis fehle. Der Vorstand hat auf die Ausschlussfrist des § 37 TV-L aufmerksam gemacht. Frau Ministerin erklärte, sich zeitnah um die Problematik zu kümmern.

Mit Schreiben vom 12.12.2020 haben wir den Servicebeschäftigten der Abteilung Grundbuch empfohlen, ihre festgestellte Höhergruppierung geltend zu machen.

3. Corona-Krisenmanagement

Der Vorstand teilte der Ministerin mit, dass es aus Sicht der DJG an einem zentralen Krisenmanagement fehlt. Daraufhin erklärte die Ministerin, dass die vom MdJ aufgestellten Regelungen nur bedingt zentral angewandt werden können. Die Ausgestaltung der Pandemiepläne obliegt der Behördenleitung. Auch möchte das MdJ keine strickten Vorgaben geben, da jeder Geschäftsbereich andere Bedürfnisse und Bedingungen hat.

Sie hebt besonders den engen Kontakt zu den Behördenleitungen und Präsidenten hervor, um so aufkommende Probleme zeitnah lösen zu können. So wurden für den Geschäftsbereich Stoffmasken, OP-Masken und FFP2/FFP3 Masken zur Verfügung gestellt. Schutzausrüstung ist ebenfalls vorhanden.

Für den Justizvollzug werden auf Kosten des MdJ Schnelltests zur Verfügung gestellt. Der Justizvollzug ist im Impfplan des Landes Brandenburg in Stufe 3 eingestuft. Die Differenzierung erfolgt nach Berufsgruppen, die Einteilung befindet sich noch in der Planung.

Die DJG fordert, dass die Wachtmeister, die ebenfalls sehr nah am Bürger sind, ebenfalls in die Stufe 3 eingeordnet werden. Frau Ministerin sagt hier eine Prüfung zu.

Zum Thema flexible Arbeitszeitmodelle erklärte die Ministerin, dass die neue Vereinbarung zur Wohnraumarbeit kurz vor dem Abschluss mit dem HPR steht. Danach sollen diese Anpassungen auch in einer Rahmendienstvereinbarung für den gesamten Geschäftsbereich geregelt werden. Frau Hoffmann weist aber darauf hin, dass die Arbeit in den Behörden jedoch nicht darunter leiden darf. Eine gute Funktionalität wird erst mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte erreicht. Es wurden bereits über 700 Token inklusive Laptops zur Heimarbeit im Geschäftsbereich verteilt.

4. Laufbahnverordnung für den Wachtmeisterbereich

Noch im Jahr 2020 soll eine Regelung zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung ans Gemeinsame Justizprüfungsamt (GJPA) übermittelt werden. Es ist eine 18monatige Ausbildungszeit geplant. Die Verbeamtung der Wachtmeister wird fortgeführt. Die DJG forderte die Überarbeitung der Dienstkleidungsverordnung ein sowie die Übernahme der alten Dienstbezeichnungen. Frau Ministerin sicherte dies zu. Die Ausbildungsvergütung der Justizhelfer in Ausbildung ist nicht mehr zeitgemäß. Hier sollte sich an die Ausbildung im Justizvollzug orientiert werden. Dort bekommen die Auszubildenden einen Anwärterzuschlag.

5. Leistungsprämien im gesamten Geschäftsbereich

Der Geschäftsbereich kann aufgrund der Verordnung über die Gewährung von Prä- mien und Zulagen für besondere Leistungen (BbglPZV) Leistungsprämien gewähren. Für die Arbeitsgerichtsbarkeit traf das bisher nicht zu. Nunmehr ist dies nicht mehr gänzlich ausgeschlossen. Allerdings kann eine Leistungsprämie nur in Einzelfällen gewährt werden, wenn dem MdJ die Leistungen der Beschäftigten dargelegt werden. Diese müssen herausragend sein. Dazu zählt, lt. Frau Ministerin, schon eine lange Vertretungszeit.

Die DJG wandte ein, dass die Rechtspfleger von der Gewährung einer Leistungsprämie gemäß (BbglPZV) ausgeschlossen sind. Die Rechtspfleger(-innen) in der Ar- beitsgerichtsbarkeit sind jedoch gleichzeitig auch Geschäftsleiter(-innen), welche mit A10 bzw. A11 besoldet werden.

Eine abschließende Lösung konnte hier nicht gefunden werden.

6. Soziale Dienste

Die Beschäftigten der sozialen Dienste der Justiz wurden zum 01.01.2020 von der EG 10 in die S 15 überführt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgte eine Reduzierung des Entgelts in den Erfahrungsstufen 2 – 5. Dies konnte im Land Brandenburg noch nicht beobachtet werden. Sollte sich dies als bundesweiter Trend bestätigen, kann eine Veränderung nur durch die Tarifparteien erfolgen.

Die Ministerin wurde über die Tendenz informiert, dass die Anzahl der unterstellen Bewährungsfälle seit längerer Zeit rückläufig ist und sich dafür der Anteil der Führungsaufsichten erheblich erhöht haben. Teilweise werden bis zu 50% Führungsaufsichten in den Fallpensen der Bewährungshilfe betreut. Die Gesamtzahl der Unterstellten ist erheblich zurück gegangen. Vermehrt werden dadurch Probanden mit erhöhter Schwierigkeit im Betreuungsbedarf unterstellt.

Laut der Ministerin wurde das Instrument der Führungsaufsicht seit 2011 auf Grund von diversen bundesweiten Vorfällen gestärkt. In Gerichtshilfe-Fällen wird öfter erhöhter Betreuungsbedarf der Klienten festgestellt. Es sollte vermehrt das Instrument der Bewährungsunterstellungen genutzt werden. Eine Veränderung kann nur im unmittelbaren Austausch über die Betreuungspraxis der BwH mit der Gerichtsbarkeit an den AG erfolgen. Die Evaluierung der ROB erfolgt derzeit, nach unserer Kenntnis ohne unmittelbare Beteiligung der LAG. Um eine umfassende Debatte aller Aspekte zu ge- währleisten wurde angeregt eine Einladung an die Fachvertretung der Sozialarbeiter im Land zu ermöglichen.

7. Tagesaktuelle Situation: hier Schließung von Arbeitsgerichtsstandorten

Am Tag des Gesprächs mit der Ministerin erschien in den Printmedien, dass das MdJ die Schließung von 3 Arbeitsgerichtsstandorten, darunter 2 Arbeitsgerichte, plant.

Die Ministerin entschuldigt sich dafür, dass diese Pläne an die Presse durchgestochen wurden. Geplant war, diese Reform den Direktorinnen und Direktoren am 06.01.2021 in einer Präsentation zu erläutern. Die Ministerin erläuterte die Gründe für die Schließung des Arbeitsgerichts Potsdam, als größtes Arbeitsgericht, des Arbeitsgerichts Eberswalde und des Standortes Senftenberg (Außenkammern des Arbeitsgerichts Cottbus).

Die Schließung des Arbeitsgerichts Eberwalde wird damit begründet, dass Kleinstgerichte nicht zukunftsorientiert sind und nicht gut funktionieren. Der Standort Senftenberg wird geschlossen, da die Unterbringung des Standortes nicht des eines Gerichtes würdig ist. Das Arbeitsgericht Potsdam wird zugunsten des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. Havel geschlossen. Damit will die Landesregierung die Fläche stärken.

Das heißt: Durch die Schließung des Arbeitsgerichts Eberswalde und des Standortes Senftenberg wird sich aus der Fläche zurückgezogen und mit der Schließung des Arbeitsgerichts Potsdam die Fläche gestärkt. Das ist nicht zu verstehen!

Die DJG hat sich entschieden gegen die Schließung der Arbeitsgerichtsstandorte ausgesprochen und dazu eine Presseerklärung abgegeben. Diese findet ihr auf unserer Homepage.

Wir bleiben für euch weiter am Ball.

Patricia Schreier
Deutsche Justizgewerkschaft Landesverband Brandenburg

 

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