Deutsche Justiz-Gewerkschaft
11. September 2020

DJG- Sonderinformation

Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit der Verkündung der Urteile vom 09.09.2020 die Rechtsauffassung des 4. Senats vom 28.02.2018 zur Eingruppierung in EG 9a TV-L für die Arbeitsvorgänge der Geschäftsstellen bestätigt.

Zwei Kolleginnen aus einem Amtsgericht in Berlin, die in der I. und II. Instanz ihre Klagen verloren haben, gewannen nun in letzter Instanz.

Mit den aktuellen Urteilen wurde der einheitliche Arbeitsvorgang auch im Bereich der Amtsgerichte (Tarifvertrag der Länder) bestätigt.

Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten. Fakt ist aber, dass das Ministerium der Justiz am Zuge ist.

Die DJG wird die Justizministerin auffordern, entsprechende Stellenhebungen beim Ministerium der Finanzen einzufordern und alle Beschäftigten in Serviceeinheiten in die EG 9a TV-L einzugruppieren.

Für euch vor Ort war Patricia Schreier, stellvertretende Fachbereichsvorsitzende Tarif.

Die DJG Brandenburg bleibt am Ball und wird weiter berichten.


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