Ministerium der Justiz
Die Brandenburger Justiz bleibt funktionsfähig!
Das öffentliche Leben erfährt gegenwärtig erhebliche Einschränkungen zur Ein-dämmung des neuartigen Coronavirus. Seit gestern gilt im Land Brandenburg die am 17. März 2020 von der Regierung beschlossene SARS-CoV-2-Eindämmungs-verordnung.