Deutsche Justiz-Gewerkschaft
09. Februar 2021

Sonderinfo

Besuch beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Brandenburg

Wir waren für euch am 20. Januar 2021 beim Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Herrn Claveè, um aktuelle Probleme zu besprechen

 

 

Für die gewohnt sachliche Atmosphäre des Gesprächs bedanken wir uns recht herzlich.

 

Folgende Themen wurden besprochen:

 

Eingruppierung der Tarifbeschäftigten der Serviceeinheiten in die EG 9a TV-L

 

a) Tarifbeschäftigte auf den Geschäftsstellen des Grundbuchamtes mit zugesicherter Eingruppierung auf EG 9a TV-L

Der Präsident führte aus, dass die Stellen im Landeshaushalt angemeldet wurden und aufgrund der Aufnahme in den Haushaltsplan davon ausgegangen wurde, dass diese auch hinreichend unterlegt und abgesichert sind.

Nunmehr gehe jedoch das MdJ davon aus, dass erst noch eine sachliche Prüfung dahingehend erfolgen müsse, ob diese von den genannten Tarifbeschäftigten ausgeführten Tätigkeiten tatsächlich der EG 9a TV-L entsprechen.

Das MdJ fragte die Eingruppierung der Servicebeschäftigten in der Abteilung Grundbuch in anderen Bundesländern ab. In deren Ergebnis wurde mitgeteilt, dass angeblich dort die Beschäftigten nicht in die EG 9a TV-L eingruppiert sind.

Dies wird vom OLG bezweifelt.

Top aktuell: Auf der Onlinesitzung des Fachbereichs Tarif am 08.02.2021 wurde durch unsere stellvertretende Fachbereichsvorsitze, Patricia Schreier, der Fall vorgetragen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass in den übrigen (anwesenden) Ländern die Beschäftigten in die EG 9a eingruppiert sind, mindestens jedoch in die EG 8.

Das Brandenburgische OLG selbst begründete die gebotene Eingruppierung der betroffenen Tarifbeschäftigten in die EG 9a TV-L.

Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht getroffen, jedoch würden die erfolgten Bescheide nicht umgesetzt.

 

b) Tarifbeschäftigte auf den anderen Geschäftsstellen

Der Präsident teilte mit, dass die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten aufgrund der BAG Urteile vom 28.02.2018 und 09.09.2020 weiterhin offen sei. Nach Vorlage der Urteilsbegründung ist zu erwarten, dass die Länder Berlin und Brandenburg Verfassungsbeschwerde einlegen werden. Auch der stets eingeforderte Verzicht auf die Einrede der Verjährung könne aktuell noch nicht erklärt werden. Anregungen zur Erklärung sei von ihm gegenüber dem MdJ und MIK gemacht worden.

Eine Entscheidung dazu steht noch aus.

Top aktuell: Hier konnte in der Fachbereichssitzung nichts Konkretes festgestellt werden. Einige Länder wollen die ausgeurteilten Fälle höhergruppieren, die anderen Fälle werden ruhend gestellt. Die Länder prüfen zurzeit, ob gegen die BAG-Urteile vom 09.09.2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt wird.

 

Arbeitsschutz durch Transport von Desinfektionsmitteln durch die Justiz- wachtmeister

Nach seiner Ansicht ist der Gefahrguttransportschein nicht erforderlich, da weniger als 333 Liter Desinfektionsmittel pro Fahrt transportiert würden. Hier sei pandemiebedingt vor Erreichen einer Ordnungswidrigkeit eine Aufhebung bis 500 Liter durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Industrie (BMGI) erfolgt, um eine Erleichterung solcher Transporte durchzuführen. Diese Mengen werden in keinem Fall erreicht.

 

Einheitliche Regelungen des Coronamanagements im Geschäftsbereich des OLG

Herr Clavée führte aus, dass eine zentrale Regelung von Seiten des OLG gerade nicht gewollt sei, um eine größtmögliche Freiheit für die Dienststellen zu ermöglichen. Die örtlichen und personellen Besonderheiten der verschiedenen Dienststellen können so besser berücksichtigt werden.

Er betonte, dass der öffentliche Dienst Vorbildcharakter zeigen müsse und sich nicht zurückziehen dürfe.

Ob ein Gericht „herunterfährt“ liegt nicht in der Entscheidung der Gerichtsleitungen, sondern erfordert eine politische Vorgabe.

Grundsätzlich biete bereits der Rahmen der gleitenden Arbeitszeit viele Möglichkeiten. Herr Clavée betonte dabei, dass er nach wie vor kein Verfechter der Vertrauensarbeitszeit für den mittleren Dienst sei, jedoch in Pandemiezeiten eine solche durchaus an einigen Dienststellen ein geeignetes Mittel sein könne.

Er wolle keine Einschränkung von individuellen Regelungen vor Ort umsetzen und führte beispielhaft folgende Möglichkeiten aus:

 

· Sprechzeiten nach telefonischer Terminvergabe

· Arbeitszeiten anpassen – alle Modelle sind möglich, Wechsel- und Schichtsystem, Vertrauensarbeitszeit

· Gegebenheiten vor Ort nutzen, wie Vereinzelung der Mitarbeiter.

Er stellte fest, dass sich diese Vorgehensweise während des ersten Lockdowns bewährt hat. Es wurden in dieser Zeit keine signifikanten Rückstände bei den Gerichten aufgebaut. Inwieweit dies jetzt noch bei den größeren Einschränkungen möglich sei, sei offen und gegebenenfalls hinzunehmen, da der Arbeitsschutz wichtig sei.

Die Direktoren stünden in regelmäßigem Austausch miteinander und hätten Zugriff auf die Regelungen jeder einzelnen Dienststelle, um hier Ideen für die Umsetzung im eigenen Haus aufgreifen zu können.

 

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeisterdienst im Land Brandenburg

Der Entwurf wird Ende Januar/Anfang Februar dem MdJ übermittelt. Nach ordnungsgemäß durchzuführendem Verfahren sei mit einer Erlasslage frühestens zum Jahresende 2021 zu rechnen. Weiterer Aufbau der Ausbildungsstätte, Auswahl der Ausbilder/Dozenten usw. für die eigentliche Ausbildung soll dann 2022 erfolgen, so dass es zu einer Ausbildung erst 2023 kommen wird.

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft wies ausdrücklich darauf hin, dass während der Ausbildung keine Rückstufung der Vergütung auf Anwärterniveau bei den bereits eingestellten Justizaushelfern erfolgen dürfe. Entsprechende Prüfungen wurden zugesichert, tarifliche Beschäftigung erscheine – wie bei der Gerichtsvollzieherausbildung auch – vernünftig.

 

Wieder-Aufnahme einer Ausbildung im mittleren Dienst

Herr Clavée betonte, dass es aus seiner Sicht nicht möglich sei, sowohl Justizfachangestellte als auch Beamte nebeneinander auszubilden, so dass er für die Beibehaltung der Ausbildung zu Justizfachangestellten plädiert. Ein entsprechender Vorschlag ist dem MdJ bereits unterbreitet worden. Eine Entscheidung seitens des MdJ liegt noch nicht vor.

 

Wir werden uns auch weiterhin für eure Interessen stark machen. Lasst uns wissen, welche Probleme wir bei der Ministerin oder den Obergerichtspräsidenten und Obergerichtspräsidentinnen ansprechen sollen

 

Bitte schreibt uns unter vorstand@djg-brandenburg.de!

 

Wir bleiben für euch am Ball!

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