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Beitragsordnung 1. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg e.V. erhebt von ihren Mitglie-dern zur Finanzierung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen einen monatlichen Beitrag.
2. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, werden die Beiträge vierteljährlich im voraus per Bankeinzug eingezogen.
3. Der Monatsbeitrag beträgt a) grundsätzlich 6,00 Euro b) ermäßigt für Auszubildende und Anwärter, Rentner und Pensionäre, Praktikanten sowie Teilzeitbeschäftigten mit höchstens 50 % Teilzeitbeschäftigung 3,00 Euro
4. Der Landesvorstand kann in begründeten Fällen Beitragsermäßigung für einzelne Mitglieder beschließen.
5. Mitglieder, die eine ermäßigte Beitragszahlung in Anspruch nehmen können, müssen dies beim Landesvorstand rechtzeitig vorher beantragen. Die Ermäßigung gilt für die Dauer des Ermäßigungsanspruches, frühestens aber ab dem folgenden Kalendermonat. Eine rückwirken-de Ermäßigung ist nicht möglich.
6. Mitglieder ohne Einkommen werden auf Antrag beitragsfrei gestellt.
7. Alle Mitglieder der DJG müssen die Änderung ihrer Kontoverbindung dem Landesvorstand un-verzüglich mitteilen. Kosten, insbesondere Rückbuchungsgebühren der Bank, die aufgrund ei-ner unterbliebenen Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.
8. Diese Beitragsordnung tritt am 08.11.2003 in Kraft. Die bisherige Beitragsordnung tritt gleich-zeitig außer Kraft.
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